Bildungsurlaub

Sie können sich Ihr Sprach- und Kommunikationstraining bei ETI Malta auch als Bildungsurlaub anerkennen lassen sofern es den jeweiligen Mindestanforderungen für Bildungsurlaub entspricht.

In insgesamt 14 von 16 Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub, ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Denn nicht nur die Arbeitnehmer/innen profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.

In jedem Bundesland gelten allerdings gesetzliche Unterschiede bei der Beantragung von Bildungsurlaub für Ihr Sprachtraining. Pro Jahr sind jedoch in der Regel 5 Tage Bildungsurlaub möglich, in manchen Bundesländern kann dieser Anspruch auch über zwei Jahre auf 10 Tage kumuliert werden. Wenn Sie eine Sprachaufenthalt von mehreren Wochen planen, können Sie sich auch nur einen Teil hiervon als Bildungsurlaub anerkennen lassen.

Derzeit verfügen wir über Bildungsurlaubsanerkennungen in einer Reihe von Bundesländern für folgende Kurse:

Geschäftliche Kommunikation in Englisch/Business Communication Minigruppe 

  • Anerkennungen über 30 Unterrichtsstunden/22,5 Zeitstunden Unterricht für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Anerkennungen über 30 Zeitstunden Unterricht für Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen (bitte sprechen Sie uns hierzu an, manche Bundesländer akzeptieren auch die Kombination von 30 Unterrichtsstunden und lehrergeleitetem Selbststudium oder Onlinestudium.

Allgemeinenglisch 30+/General English 30+:

  • Anerkennungen über 30 Unterrichtsstunden/22,5 Zeitstunden Unterricht für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Anerkennungen über 30 Zeitstunden Unterricht für Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen (bitte sprechen Sie uns hierzu an, manche Bundesländer akzeptieren auch die Kombination von 30 Unterrichtsstunden und lehrergeleitetem Selbststudium oder Onlinestudium.

In der Regel sind zusätzliche Einzelstunden möglich, wir können auch Anerkennungen einholen, falls diese noch nicht vorliegen (Vorlaufszeit ca. 3 Monate). Bitte kontaktieren Sie uns in unserem Büro in Deutschland, Tel: 0221 22 20 60 12 oder per Mail: [email protected] bei Fragen zum Bildungsurlaub. wir helfen Ihnen gerne, den für Ihre Ziele und Ihr Bundesland geeigneten Kurs auszusuchen.

 

Was sind die konkreten Schritte, um Bildungsurlaub zu beantragen?

1) Informieren Sie sich bei uns, welcher unserer Kurse in Ihrem Bundesland anerkannt ist bzw. anerkannt werden kann und informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den geplanten Bildungsurlaub, idealerweise 3 Monate vor der geplanten Abreise.

2) Registrieren Sie sich bei uns für den entsprechenden Kurs (bitte unbedingt angeben, dass Sie Bildungsurlaub beantragen werden), Sie erhalten dann von uns eine Anmeldebestätigung/“Confirmation of Booking“ für Ihren Arbeitgeber.

3) Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung über den Abschluss des Kurses.

 

Wie wird mein Kurs als Bildungsurlaub anerkannt?

Die Anerkennung des Kurses als Bildungsurlaub wird von unserem Deutschlandbüro durchgeführt. Wir reichen den Antrag mit einem detaillierten Stundenplan bei der anerkennenden Stelle des entsprechenden Bundeslandes ein, die Genehmigung dauert dann in der Regel bis ca. 6 Wochen. Sollte ein entsprechender Kurs schon für andere Teilnehmer als Bildungsurlaub genehmigt worden sein, muss der Termin nur rückbestätigt werden, was kurzfristig möglich ist. Die Antragsfrist gegenüber dem Arbeitgeber (mit Anmeldebestätigung) beträgt aber häufig mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

 

Was sind die genauen Vorraussetzungen für Bildungsurlaub in meinem Bundesland?

Im folgenden finden Sie die Gesetze und Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Wenn es in Ihrem Bundesland keinen Bildungsurlaub gibt, sollten Sie trotzdem mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Häufig sind diese auch bereit, die Bildungsurlaub-Bescheinigungen anderer Bundesländer zu akzeptieren.

Bei Fragen hierzu freuen wir uns, von Ihnen zu hören:

KONTAKTIEREN SIE UNS

ETI Malta Deutschlandbüro

Königswinterstraße 4

50939 Köln

Telefon: +49 221 22 20 60 12

Mail: [email protected]

 

Kann ich finanzielle Förderung beantragen? 

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeit in den Bundesländern. Detaillierte Informationen zu den Förderpro­grammen einzelner Bundesländer erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter: www.arbeitsagentur.de, Suchwort: „Förderung“. Und in der Förderdatenbank des Bundesminis­teriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter: www.foerderdatenbank.de.


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