Häufig gestellte Fragen zur Erasmus+ Förderung

ETIFortbildungen für Schulen und Hochschulen

Was ist der Unterschied zwischen Comenius und Grundtvig Förderprogrammen und Erasmus+?

Unter KA 1 (Leitaktion 1) können sich nur Organisationen für die Finanzierung im Rahmen von Erasmus + bewerben. Lehrerfortbildungen für einzelne Lehrkräfte sind noch verfügbar, der Antrag auf Finanzierung muss jedoch von Seiten der Schule, Universität, Hochschule oder Bildungseinrichtung erfolgen. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen Sie unseren step-by-step guide.

Wann ist die nächste Frist?

Der letzte Termin war der 2. Februar 2016. Es ist noch unklar, wann der nächste Termin sein wird, in der Regel liegt er im März. Sobald wir die Informationen zu den nächsten Fristen haben, werden wir unsere Website aktualisieren. Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Informationen zu Erasmus + oder der Antragsstellung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder rufen Sie direkt unser Deutschlandbüro unter 0221 22 20 60 12 an.

Was ist die PIC-Nummer von ETI?

Unser PIC-Nummer: 948766604

Kann meine Einrichtung für mehr als einen Kurs Förderung beantragen?

Ja, Ihre Institution sollte für mehr als einen Kurs Förderung beantragen, die Kurse sollten auf die Bedürfnisse und Ziele Ihrer Schule oder Institution abgestimmt sein.

Wann wird die Zahlung für meinen Kurs fällig?

Wir können Ihren Platz in einem unserer Kurse reservieren, bis Ihr Antrag genehmigt wurde. Hierfür benötigen wir unser Reservierungsformular von Ihnen ausgefüllt. Bitte informieren Sie uns, sobald Ihre Einrichtung Nachricht erhalten hat, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wurde. Wir können Sie dann regulär anmelden.


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